Dienstcharta und Qualitätsstandards

Beschreibung der Dienste (Dienstcharta) und Qualitätsstandards

Die Dienste und Qualitätsstandards der Schule unterliegen der allgemeinen Dienstleistungscharta, welche laut Dekret des Präsidenten des Ministerrates (DPCM) vom 7. Juni 1995 gilt.

Die Rechte und Pflichten der Schülerinnen und Schüler sind in der Schüler- und Schülerinnencharta festgehalten, welche mit Beschluss der Landesregierung Nr. 2523 vom 21.07.2003 genehmigt wurde.

Auf der Grundlage der allgemeinen Ziele des Bildungssystems des Landes, wie sie im Art. 1 des Landesgesetzes Nr. 5/2008 vorgegeben sind, wurde für die deutschsprachigen Schulen Südtirols  von der Evaluationsstellen ein verbindlicher Qualitätsrahmen ausgearbeitet.

Daneben orientiert sich die Schule am Grundsatzdokument „Guter Unterricht in der inklusiven Schule“, welches von der Deutsche Bildungsdirektion für alle deutschsprachigen Schulen erarbeitet wurde, um ein gemeinsames Grundverständnis von gutem Unterricht in der inklusiven Schule zu schaffen.

Zusätzliche interne Vereinbarungen, welche die genannten Regelungen und Qualitätsstandards ergänzen, finden sich im Dreijahresplan der Schule, welcher auf der Homepage einsehbar ist.